CO2-Emissionen von Batterien senken und wertvolle Rohstoffe recyceln
Aktuell laufen die letzten Vorbereitungen zur Umsetzung der neuen EU-Batterieverordnung auf Hochtouren. Denn sobald EU-Kommission und EU-Rat sie beschlossen haben, tritt sie mit Umsetzungsfristen für die Industrie in Kraft. Geist und Mission der neuen Verordnung ist, dass Batterien länger zum Einsatz kommen und sich am Ende von ihrem Lebenszyklus so weit wie technisch möglich recyceln lassen. Die EU möchte so den CO2-Fußabdruck von Batterien senken und ihren Wertstoffkreislauf (Zirkularität) in der EU unterstützen.
Spätestens 42 Monate nach dem Inkrafttreten der Batterieverordnung benötigen alle neu in der EU auf den Markt gebrachten Industrie- und Traktionsbatterien mit einer Kapazität von über zwei kWh einen Batteriepass. Die Summe aller Treibhausgase, die in einem Produkt von der Herstellung, über die Nutzung bis hin zur Entsorgung emittiert werden, sollen zukünftig in dem „Digitalen Produktpass“ für Batterien dokumentiert werden. Die Hersteller sind dann zu Angaben über den CO2-Fußabdruck ihrer Produkte verpflichtet. Zudem müssen sie voraussichtlich viel mehr Daten als bisher über den gesamten Lebenszyklus ihrer Batterien speichern und für die Auswertung berechtigten Personenkreisen zugänglich machen. Die Vorbereitungen darauf haben in der Industrie bereits begonnen. Der Batteriepass eröffnet der Marktaufsicht der Länder, aber auch Verbraucher*innen, neue Möglichkeiten zur Überprüfung des Batteriezustands.