Auf nationaler Ebene wird der Stellenwert der Normungspolitik in der Zusammenarbeit zwischen Normung und Staat deutlich: Normung nimmt hierbei eine unterstützende Rolle für die Deregulierung, also den Abbau oder die Verringerung von Marktregulierung durch den Staat, ein. Diese Kooperation wird als „Public Private Partnership“ bezeichnet und in Deutschland seit mehr als 100 Jahren gelebt. Festgelegt wurde die Zusammenarbeit im sogenannten „Normvertrag“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland dem DIN und der DKE, der nun seit über 40 Jahren Bestand hat.
Der Gesetzgeber soll durch eine intelligente, weitestgehend selbstständige Normung unterstützt werden, um den speziellen Anforderungen der Wirtschaft gerecht zu werden. Die Normung strebt dabei stets ein kohärentes Normenwerk an, sodass sich Normen und Standards nicht widersprechen und ein effizientes Zusammenspiel entsteht. Auf Grundlage von Gesetzen und Verordnungen überlässt die Politik die technische Regelsetzung den Normungsorganisationen. Dies entlastet den Gesetzgeber, der die Normungsarbeit vorbereitet, anerkennt und fördert.
Durch die selbstständige Arbeit der Normungsorganisationen entstehen Kooperationsmöglichkeiten mit der Wirtschaft und verschiedenen Interessensgruppen. Auf diese Weise wird die Normung auch öffentlich wahrgenommen.
Ein weiteres Ziel ist es, Impulse zur nachhaltigen Entwicklung in der Zukunftsplanung zu geben. Ein wichtiges Beispiel wäre der Umgang der Gesellschaft, Politik und Wirtschaft mit der digitalen Transformation.
Die Ziele der deutschen Normungspolitik orientieren sich an der Deutschen Normungsstrategie. Darin werden Wirtschaft und Gesellschaft als treibende Kräfte der Normung und Standardisierung bestätigt. Es wird darauf abgezielt, die Position Deutschlands als führende Wirtschaftsnation nach außen hin zu stärken, indem Handelsbarrieren durch die Angleichung des deutschen und internationalen Normenwerks abgebaut werden.