Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in seinem so genannten „Osterpaket“ am 8.4.2022 die neuen Ausbauziele für erneuerbare Energien vorgelegt, die eine grundlegende Transformation der Stromversorgung zum Ziel haben. Bis 2035 soll der in Deutschland verbrauchte Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden und damit treibhausgasneutral sein. Das Ausbauziel für 2030 wird auf 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs angehoben.
Damit die erneuerbaren Energien zügig ausgebaut werden können, hat das BMWK die größte Beschleunigungsnovelle des Erneuerbare-Energie-Gesetz vorgelegt, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten soll („EEG 2023“). Zur beschleunigten Anwendbarkeit einzelner Maßnahmen werden punktuell Regelungen bereits vorab in Kraft gesetzt.