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30.10.2024 Fachinformation

Ökodesign-Richtlinie verpflichtet Hersteller zu mehr Ressourceneffizienz und zum Recht auf Reparatur

Das bunte Label mit den Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte wird von Verbraucher*innen leicht verstanden. Seit 2005 sorgt eine EU-Rahmenrichtlinie, die vielen als Ökodesign-Richtlinie geläufig ist, systematisch für die Erhöhung von Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit. Sie legt die Grundlage für zahlreiche Durchführungsverordnungen.

Expertinnen und Experten bei DKE engagieren sich auf europäischer Ebene und leisten einen wertvollen Beitrag für die regelmäßige Überarbeitung der Haushaltsgeräte-Verordnungen.

Kontakt
Frank Steinmüller
Zuständiges Gremium

Was ist die Ökodesign-Richtlinie?

Im Jahr 2005 beschloss die Europäische Union die erste Ökodesign-Richtlinie, die Energy-using Products Directive (2005/32/EG), um so die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von Elektrogeräten zu erhöhen. Die nachfolgende Richtlinie (2009/125/EG) Energy-related Products Directive (ErP) wurde dann als Ökodesign-Richtlinie bekannt. Üblicherweise spricht man auch von der EU-Ökodesign-Richtlinie.

Die Richtlinie wird stetig durch Durchführungsverordnungen ergänzt: So kam 2010 die Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel, 2010/30/EU) hinzu, die zuletzt 2017 novelliert wurde. Im Jahr 2021 treten weitere Verordnungen in Kraft, die auch eine bessere Reparierfähigkeit für das Produktdesign von einigen Geräten festlegen.

Ziele der EU-Richtlinie für Ökodesign

Die EU formulierte mit der Ökodesign-Richtlinie erstmals gesellschaftspolitische Ziele für Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von Haushalts- und Industrieprodukten. Diese Ziele umfassen im Wesentlichen die Reduktion des Energieverbrauchs und der Umweltbelastungen für energieverbrauchsrelevante Produkte, also Waschmaschinen, Heizungen, aber auch Server. Dabei wird der gesamte Lebenszyklus des Produkts betrachtet: von der Rohstoffgewinnung über den Transport bis hin zur Recyclingfähigkeit und Entsorgung. Langfristig zielt die Verordnung auf den Übergang zu einer nachhaltigen und kreislauforientierten Wirtschaft ab.

Ab dem Jahr 2030 sollen diese Verordnungen eine Energieeinsparung von 167 Terawattstunden (TWh) pro Jahr bewirken, Stand 2023. Den größten Anteil mit ca. 42 TWh/a steuern sparsamere Beleuchtungen bei, es folgen TV- und Smartphone-Displays mit minus 40 TWh/a. Gewerbekühlschränke sollen nach der EU-Prognose etwa minus 19 TWH/a, Haushaltskühlschränke minus 10 TWh/a Energie verbrauchen. Die EU-Kommission schätzt, dass jeder Privathaushalt rund 290 Euro pro Jahr durch geringeren Stromverbrauch, längere Haltbarkeit und Reparierbarkeit einspart.

Konzept der Circular Economy

Konzept der Circular Economy

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Welche Ökodesign-Anforderungen gelten für Produkte?

Die Ökodesign-Richtlinie schreibt für elektronische Geräte wie Leuchtmittel, Heizungen, aber auch Fernseher und Backöfen vor:

  • Einhaltung der Energieeffizienz-Mindestanforderungen.
  • Angabe relevanter Produktinformationen, z. B. elektrische Eingangsleistung, jährlicher Energieverbrauch, Geräuschemissionen etc.
  • Kennzeichnung der Geräte durch das Energielabel, damit Verbraucher*innen die Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit leichter vergleichen können.
  • Produktdesign sieht ein langes Produktleben vor und macht Reparaturen möglich.
  • Verwendung recycelter Materialien bzw. Recyclingfähigkeit des Produkts selbst.
  • Einhaltung verbindlicher Emissionsgrenzwerte und generell die Vermeidung des Ausstoßes von schädlichen Stoffen (CO2, Stickstoff usw.).

Welche Produkte fallen unter die Ökodesign-Richtlinie?

Die Ökodesign-Richtlinie und ihre Verordnungen betreffen alle Produktgruppen,

  • die energieverbrauchsrelevant sind, also verhältnismäßig viel Energie verbrauchen,
  • ein ausreichendes Marktvolumen haben, konkret über 200.000 verkaufte Geräte pro Jahr,
  • und über ein signifikantes Einsparpotenzial verfügen.

Ökodesign-Verordnungen gelten für verschiedene Produktgruppen: von Haushaltsgeräten über Leuchtmittel bis Netzteile, für die jeweils eigene Anforderungen an die Optimierung der Energieeffizienz gelten. Die produktspezifischen Verordnungen veröffentlicht die EU-Kommission auf einer eigenen Seite für Konsument*innen.

Einige Beispiele für die spez. Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie für typische Geräte:

  • Fernseher: Bei Unterhaltungselektronik wie Fernsehgeräten oder Stereoanlagen ist der Energieverbrauch im Betriebs- und im Stand-by-Zustand durch Grenzwerte geregelt. Bei Inkrafttreten der Ökodesign-Richtlinie erfüllten 8K-Fernseher diese Grenzwerte nicht, durften aber aufgrund ihres geringen Verkaufsvolumens weiter im Handel bleiben.
  • Leuchtmittel: Leuchten müssen eine bestimmte Energieeffizienzklasse erreichen, eine minimale Lebensdauer gewährleisten und schnell auf volle Helligkeit kommen. Außerdem gibt es Anforderungen an die Farbwiedergabequalität (CRI).
  • Server: Neben dem Nachweis der Energieeffizienz in verschiedenen Betriebszuständen müssen Server-Herstellende auch Grenzwerte beim Stromverbrauch von Netzteilen einhalten. Server unterliegen ebenso wie Fernseher der sogenannten Stand-by-Verordnung.
  • Transformatoren: Seit 2021 werden auch die maximalen Leerlaufverluste und Lastverluste von Transformatoren in der Ökodesign-Richtlinie festgelegt. Diese Verluste sind abhängig von der Nennleistung des Transformators.

Wer muss die Ökodesign-Richtlinie anwenden?

Die Ökodesign-Richtlinie und ihre produktspezifischen Verordnungen gelten für alle Hersteller*innen und Händler*innen, die energieverbrauchsrelevante Haushaltsgeräte und Industrieprodukte auf dem Binnenmarkt der EU verkaufen wollen.

Die Verordnungen werden ergänzt durch harmonisierte Europäische Normen. Für neue Produkte muss das herstellende Unternehmen nachweisen, dass diese die enthaltenen technischen Vorgaben erfüllen. Das Produkt erhält eine CE-Kennzeichnung, sobald das Unternehmen eine Konformitätserklärung für das jeweilige Produkt ausgestellt hat – und es in die Datenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) eintragen wurde.

Die Marktüberwachung, also die Überprüfung der gehandelten Produkte nebst deren Herstellerangaben, liegt in Deutschland bei den Bundesländern. Die Landesregierungen nehmen in Stichproben die Überprüfung der Merkmale von Produkten vor. Sie ziehen dazu Unterlagen heran oder führen selbst physische Kontrollen und Laborprüfungen durch. Der Anspruch und die Anforderungen an diese unabhängigen Prüfstellen sind hoch und werden perspektivisch weiter steigen.


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Umsetzung der Ökodesign-Verordnung in Deutschland und der EU?

Die Ökodesign-Richtlinie ist verpflichtend für alle EU-Mitgliedsstaaten. Die Ökodesign-Richtlinie und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gingen durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) in deutsches Recht ein. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben ähnliche nationale Gesetze erlassen. Sie binden die jeweils aktuellen Verordnungen ein. Dadurch wird jede von der EU aktualisierte Durchführungsverordnung automatisch in nationales Recht überführt. Die Mitgliedstaaten sind verantwortlich für die Marktüberwachung und die Durchsetzung der Richtlinien.

Wie entstehen neue Durchführungsverordnungen im Ökodesign?

In der Ökodesign-Richtlinie der EU ist festgelegt, wie Durchführungsverordnungen für einzelne Produktgruppen künftig entlang der technischen Entwicklung erarbeitet werden. Zunächst wird ein Arbeitsprogramm für typischerweise vier Jahre verabschiedet. Für die im Arbeitsprogramm genannten Produktgruppen erfolgen Vorbereitungsstudien. Eine Wirkungsabschätzung ist schließlich Grundlage für eine Verabschiedung der Ökodesign-Maßnahme. Die EU erlässt diese Verordnungen, die dann nicht gesondert in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Die Vorgaben werden fortlaufend angepasst, um aktuelle technische Entwicklungen zu berücksichtigen. Zuständig für die Weiterentwicklung der Verordnungen sind die Generaldirektion Energie (ENER) und Growth der EU und für die Weiterentwicklung der Normen das European Committee for Electrotechnical Standardization (CENELEC). Die DKE engagiert sich als nationale Normungsorganisation in den Technischen Komitees von CENELEC. Industrie-, Verbraucher- und Umweltverbände geben ebenfalls Input zu Festlegung von konkreten Produktanforderungen.

Die Technischen Komitees bereiten parallel beziehungsweise schon im Vorfeld der Verordnungen die später geforderten normativen Festlegungen vor, sogar bevor sie die EU-Kommission in Normenaufträgen auffordert. Die EU-Kommission muss die erarbeiteten Normen anschließend formal prüfen und unter dem jeweiligen Normenauftrag im Amtsblatt der EU veröffentlichen. In der Regel besteht eine Übergangszeit. Hersteller haben also ausreichend Zeit, ihre Produkte anzupassen.

ESPR – Verfahren für neue Produktgruppen

ESPR – Verfahren für neue Produktgruppen

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Aktuelle Entwicklungen & Maßnahmen für Energieeffizienz

Technischer Fortschritt und neue Produkte verlangen die stetige Anpassung und Prüfung der Ökodesign-Regulierungen bzw. immer neue Durchführungsverordnungen für Produktgruppen, die im Arbeitsprogramm identifiziert wurden. Auch die Kennzeichnung auf den Produkten befindet sich im Wandel, denn Plusklassen auf Energielabeln, die sich durch die Weiterentwicklung der Geräte ergaben, führten Verbraucher*innen im schlimmsten Fall in die Irre. Diese Entwicklungen führten und führen zu einer Neuskalierung der Energieeffizienzkennzeichnung sowie erhöhten Ansprüchen an Prüfverfahren und Energieverbrauch der Geräte.

Neue Ökodesign-Durchführungsverordnungen 2021

Für folgende Produktgruppen gelten seit dem 1. März 2021 neue Ökodesign-Durchführungsverordnungen:

  • Server
  • Schweißgeräte
  • Gewerbliche Kühlgeräte wie Kühlschränke in Supermärkten und gekühlte Verkaufsautomaten

Diese Produktverordnungen wurden 2021 überarbeitet:

  • elektronische Displays (Smartphones, Tablets sowie TV-Geräte)
  • Waschmaschinen und Waschtrockner
  • Kühl- und Gefrierschränke
  • Geschirrspüler
  • Beleuchtung
  • Elektromotoren
  • externe Netzteile
  • Verteil- & Leistungstransformatoren

Eine Asphaltstraße, welche umgeben von Bäumen ist
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Normungsroadmap Circular Economy

Das Produkt von heute ist der Rohstoff von morgen. Damit neue Geschäftsmodelle in der Circular Economy Anwendung finden, benötigen sie Normen und Standards als Grundlagen, denn diese geben Industrien eine gemeinsame Sprache und stellen damit eine klare Kommunikation und einen geeigneten Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Marktakteuren im Kreislauf sicher. Die Roadmap benennt die Normungsbedarfe für sieben entscheidende Sektoren der deutschen Wirtschaft. 

Zur Normungsroadmap Circular Economy

Was ist neu an den Ökodesign-Verordnungen von 2021?

Die produktspezifischen Verordnungen zielen natürlich weiterhin darauf ab, dass Geräte aus recyclingfähigem Material produziert werden und ihr Energieverbrauch noch stärker optimiert ist. Einige Aspekte werden in der Überarbeitung jedoch besonders hervorgehoben.

#RightToRepair

Die Überarbeitungen der Verordnungen für Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Displays und Server schreiben Hersteller*innen künftig eine reparaturfreundlichere Gestaltung vor (#RightToRepair). Dafür werden Unternehmen verpflichtet, ihre Geräte so zu gestalten, dass sie sich mit haushaltsüblichen Werkzeugen öffnen und beschädigte Komponenten austauschen lassen.

Fristen für Ersatzteillieferung & -versorgung

Herstellende sind verpflichtet, Ersatzteile innerhalb von 15 Arbeitstagen zu liefern. Für Kühlgeräte müssen sie die Ersatzteilversorgung für sieben Jahre, bei Waschmaschinen und Waschtrocknern sogar zehn Jahre sicherstellen. Dieser Zusatz stellt sicher, dass auch Endverbraucher*innen die Möglichkeit haben, ihre Geräte selbst zu reparieren, sofern sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Zugang zu Reparaturanleitungen

Hersteller*innen müssen zukünftig Reparaturanleitungen für sicherheitsrelevante Bereiche, beispielsweise stromführende Komponenten, mindestens für Handwerksbetriebe veröffentlichen. In der Richtlinie wird außerdem betont, dass die Verfügbarkeit von Reparaturanleitungen auch für unabhängige Reparaturbetriebe und Verbraucher*innen notwendig ist.

Vermeidung von Circumvention & Manipulation

Produkte dürfen nicht so konstruiert sein, dass ihr Verhalten oder ihre Eigenschaften bei der Prüfung verändert werden, um ein günstigeres Ergebnis zu erzielen. Ebenso dürfen sie nicht ihr Verhalten oder ihre Eigenschaften innerhalb kurzer Zeit nach der Inbetriebnahme verändern, was zu einer Verschlechterung ihrer Leistung oder ihrer Funktionsfähigkeit aus Sicht der Benutzenden führt. Software- oder Firmware-Updates dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Produktleistung oder der funktionalen Leistung aus der Sicht der Nutzenden führen.

Neues Energielabel seit 2021

Die EU-Energieeffizienzkennzeichnung hat seit ihrer Einführung dazu beigetragen, die Energieeffizienz der gekennzeichneten Geräte und Produkte wesentlich zu steigern. Das führte dazu, dass die meisten Geräte damals in der Klasse A zu finden waren und die Effizienzklassen A+, A++ und A+++ auf dem Etikett eingeführt wurden. Diese sogenannten Plusklassen fehlen auf dem neuen Energielabel, das mit der EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Rahmenverordnung (EU) 2017/1369 eingeführt wurde.

Die Buchstaben A bis G decken nun wieder alle zulässigen Energieeffizienzklassen ab, wobei die Effizienzklassen A und B vorerst noch freigelassen werden sollen, um technische Innovationen zu ermöglichen. Die Details für jede einzelne Produktgruppe regeln spezielle EU-Verordnungen.

Die neue Energieverbrauchskennzeichnung verschärft damit die Anforderungen an die Energieeffizienz von Haushalts- und Industrieprodukten wie Lampen oder Dunstabzugshauben. Mit der neuen Energieeffizienzskala verfolgt die EU das Ziel, die Motivation für den Kauf effizienterer Produkte zu steigern, und in Folge Hersteller zu motivieren, noch intensiver daran zu arbeiten, die Energieeffizienz ihrer Produkte zu verbessern
Ergänzend ist auf dem Label ein QR-Code enthalten, über den weitere Informationen über das Produkt in einer EU-Datenbank (EPREL) eingeholt werden können.

Energieeffizienz-Skala

Energieeffizienz-Skala

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Mehr Transparenz & verbrauchernahe, reproduzierbare Prüfverfahren gefordert

Bevor Hersteller ein Produkt auf den Markt bringen können, müssen sie die technischen Spezifikationen ihrer Geräte in die EPREL-Datenbank eintragen und dürfen erst nach abgeschlossener Eintragung ein CE-Kennzeichen führen. Doch die formale Eintragung ist bisher nicht zwingend mit einer Überprüfung der Angaben verbunden. Verbraucherverbände fordern deshalb schon seit Jahren, die Herstellerangaben unter realen Bedingungen zu überprüfen. In den neuen Verordnungen der Ökodesign-Richtlinie wird deshalb ein Verbot von manipulativen Algorithmen in Steuersystemen oder anderen Umgehungsmaßnahmen ausgesprochen.

Technische Komitees von CEN und CENELEC, wie beispielsweise CLC/TC 59X (international IEC/TC 59 bzw. national DKE/K 513), erstellen deshalb schon seit vielen Jahren harmonisierte Normen mit verbraucherrelevanten und reproduzierbaren Prüfverfahren.

Mit Ökodesign & Normierung auf dem Weg zu Kreislaufwirtschaft

Die Entwicklung der Ökodesign-Richtlinien ist ein wichtiger Schritt für die verbesserte Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von Produkten in der EU. Seit die erste Ökodesign-Richtlinie 2005 auf den Weg gebracht wurde, erweitern die Richtlinien kontinuierlich die Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte.

Zentrale Anforderungen an elektrotechnische Produkte sind eine verbesserte Energieeffizienz und die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Produktgestaltung mit dem Ziel, die Umweltverträglichkeit des Produkts während seines gesamten Lebenszyklus zu verbessern. Dauerhaftigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit sind beispielhafte Aspekte, die zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft führen sollen. Die EU-Kommission arbeitet mit verschiedenen Akteuren der europäischen und internationalen Normung an Produktverordnungen, die mit dem technischen Fortschritt Schritt halten.


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